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Jahresabschlüsse und Steuererklärungen


Aufstellung von Bilanzen und Gewinnermittlungen

Wir erstellen Ihre Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung nach Steuer- und nach Handelsrecht.  Aufgrund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz. Für Nichtbilanzierungspflichtige erstellen wir die Einnahmen-Überschussrechnung.

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren.

Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen nach Bedarf auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung.


Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Aufstellung des Jahresabschlusses für Unternehmen aller Rechtsformen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel und -soweit erforderlich- Anhang
  • Erstellung eines ausführlichen Bilanzberichts mit Bilanzanalyse, Entwicklung der Ertragslage und Bilanzkennzahlen
  • Anfertigung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Besprechung der Ergebnisse und der wichtigsten Begriffe der Bilanz
  • Anfertigung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von Zwischenbilanzen für externe und interne Zwecke
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Lageberichts

Betriebliche und Private Steuererklärungen

Ihre betrieblichen Steuererklärungen werden im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung unter Berücksichtigung aller jeweils geltenden steuerrechtlichen Neuerungen angefertigt.

Hierzu gehören je nach Rechtsform Ihres Unternehmens:

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.
sowie im privaten Bereich:

  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Alle Steuererklärungen erhalten Sie von uns selbstverständlich so ausgehändigt, dass Sie diese unmittelbar an das Finanzamt weiterleiten können.

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Bilanzierung ist eine Frage der Strategie!